Fachvortrag
21. April 2026

Ausgleichsanspruch
für Corona-Soforthilfen

Der baden-württembergische Landtag hat am 25.02.2026 das Gesetz zur Rückerstattung der Corona-Soforthilfen beschlossen. Damit liegt nun eine formale gesetzliche Grundlage vor. Dieses Ergebnis ist auch vor dem Hintergrund des intensiven Engagements des BDS Landesverbandes zu bewerten, der die Interessen unserer Mitgliedsunternehmen frühzeitig und mit Nachdruck in den politischen Prozess einbrachte. 

In diesem Zusammenhang bietet der Stadtverband BDS Leinfelden-Echterdingen in Kooperation mit unserem Mitglied ANWALTSKANZLEI NEUGEBAUER & HODSCHICK, Herr RA Günther R. Neugebauer, einen Fachvortrag an. Rechtsanwalt Simon Bischof referiert zu folgenden Inhalten: 

1. Der Ausgleichsanspruch für Corona-Soforthilfe
2. Die verschiedenen Corona-Wirtschaftshilfen
3. Voraussetzungen des Ausgleichsanspruchs
4. Einschränkungen des Ausgleichsanspruchs
5. Antragstellung als Obliegenheit
6. Was die Anwaltskanzlei Neugebauer & Hodschick für Sie tun kann

 >> Wir bitten zwingend um Anmeldung, da wir nur begrenzt Plätze anbieten können.

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